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Buchhalternase
Die Buchhalternase wird auch Buchhalterknie oder Vakatstrich genannt. Die Buchhalternase stellt eine Sperrlinie in T-Konten (= Tabelle in T-Form, mit 2 Spalten, Haben und Soll) dar. Mit der Buchhalternase werden Freiräume auf der Haben oder Sollseite gefüllt, damit eine spätere Veränderung der Konten nicht mehr möglich ist. Das Buchhalterknie wird auf der Seite gezeichnet, die weniger Positionen aufweist. In der heutzutage hauptsächlich genutzten elektronischen Buchhaltung, ist eine Buchhalternase nicht mehr von Bedeutung, da nach Abschluss eines Buchungsjahres, durch einen Schreibschutz, ein Verändern der Konten nicht mehr möglich ist. Das HGB schreibt im §239,3 dies auch so vor:
„Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.“
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